Mit dem Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter zu entwickeln, zu stärken und sie vor Vernachlässigung und Missbrauch zu bewahren, wurde am 01.01.2012 das Bundeskinderschutzgesetz verabschiedet. Im Zuge des neuen Gesetzes hat der Gesetzgeber die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, mit den Trägern der freien Jugendhilfe, zu denen auch die Sportvereine gehören, Vereinbarungen zur Umsetzung des Gesetzes zu beschließen. Neben den sportlichen und geselligen Zielen, die wir in unseren Sportvereinen verfolgen, muss der Aspekt dieses Schutzes der uns anvertrauten jungen Menschen immer einen besonders hohen Stellenwert genießen.
Obwohl die Sportvereine von der gesetzlichen Verpflichtung befreit sind, ist der VfB Kürten im Jahr 2015 der Empfehlung des Landessportbundes NRW zu einer freiwilligen Selbstver-pflichtung zur Umsetzung der Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes gefolgt. Im Zuge davon wurden folgende Maßnahmen zur Umsetzung ergriffen und natürlich bis heute weitergeführt:
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen und die damit verbundene Sensibilisierung unserer Übungsleiter und Helfer für dieses Thema, haben wir alle uns zu Verfügung stehenden, präventiven Mittel eingesetzt, um alle Kinder und Jugendlichen in unseren Sportgruppen vor sexualisierter Gewalt schützen zu können.
*) Selbstverständlich erfolgt die Einsichtnahme in die Führungszeugnisse und deren Dokumentation im Einverständnis mit unseren Übungsleitern und Helfern und in Übereinstimmung mit den Vorgaben der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).