Beitrittserklärung
Beitrittserklärung
Verein für Breitensport e.V. Postfach 1244 51509 Kürten
Zur Bearbeitung, bitte nicht ausfüllen!
Bearb. am/Zeichen:…………………………………….
Hiermit beantrage ich zum „ “ die Mitgliedschaft im Verein für Breitensport e.V..
Ich möchte mich in folgenden Gruppen des Vereines betätigen:
Gruppen-Nr.: Gruppenbezeichnung:
Weitere Gruppen: Gruppen-Nr.: Gruppenbezeichnung:
Pflichtangaben
Nachstehende Angaben zur Person bitte vollständig und in Druckschrift ausfüllen. Für jede anzumeldende Person muss eine eigene Beitrittserklärung ausgefüllt werden!
Adresse
Land
Land auswählen Afghanistan Albanien Algerien Amerikanisch-Samoa Amerikanische Jungferninseln Andorra Angola Anguilla Antarktika Antigua und Barbuda Argentinien Armenien Aruba Aserbaidschan Australien Bahamas Bahrain Bangladesch Barbados Belarus Belgien Belize Benin Bermuda Bhutan Bolivien Bonaire, Sint Eustatius und Saba Bosnien und Herzegowina Botswana Bouvetinsel Brasilien Britische Jungferninseln Britisches Territorium im Indischen Ozean Brunei Bulgarien Burkina Faso Burundi Cabo Verde Chile China Cookinseln Costa Rica Curaçao Democratic Republic of the Congo (Kinshasa) Deutschland Dominica Dominikanische Republik Dschibuti Dänemark Ecuador El Salvador Elfenbeinküste Eritrea Estland Eswatini Falklandinseln Fidschi Finnland Frankreich Französisch-Guayana Französisch-Polynesien Französische Süd- und Antarktisgebiete Färöer Gabun Gambia Georgien Ghana Gibraltar Grenada Griechenland Grönland Guadeloupe Guam Guatemala Guernsey Guinea Guinea-Bissau Guyana Haiti Heard und McDonaldinseln Honduras Hongkong Indien Indonesien Irak Iran Irland Island Isle of Man Israel Italien Jamaika Japan Jemen Jersey Jordanien Kaimaninseln Kambodscha Kamerun Kanada Kasachstan Katar Kenia Kirgisistan Kiribati Kokosinseln (Keelinginseln) Kolumbien Komoren Kosovo Kroatien Kuba Kuwait Laos Lesotho Lettland Libanon Liberia Libyen Liechtenstein Litauen Luxemburg Macao, China Madagaskar Malawi Malaysia Malediven Mali Malta Marokko Marshallinseln Martinique Mauretanien Mauritius Mayotte Mexiko Mikronesien Moldau Monaco Mongolei Montenegro Montserrat Mosambik Myanmar Namibia Nauru Nepal Neukaledonien Neuseeland Nicaragua Niederlande Niger Nigeria Niue Nordkorea Norfolkinsel North Macedonia Norwegen Nördliche Marianen Oman Osttimor Pakistan Palau Palästinensische Autonomiegebiete Panama Papua-Neuguinea Paraguay Peru Philippinen Pitcairninseln Polen Portugal Puerto Rico Republic of the Congo (Brazzaville) Ruanda Rumänien Russland Réunion Saint Barthélemy Saint Martin (niederländischer Teil) Saint-Pierre und Miquelon Salomonen Sambia Samoa San Marino Sao Tome and Principe Saudi-Arabien Schweden Schweiz Senegal Serbien Seychellen Sierra Leone Simbabwe Singapur Slowakei Slowenien Somalia Spanien Spitzbergen und Jan Mayen Sri Lanka St. Helena St. Kitts und Nevis St. Lucia St. Martin (Frankreich) St. Vincent und die Grenadinen Sudan Surinam Syrien Südafrika Südgeorgien/Sandwichinseln Südkorea Südsudan Tadschikistan Taiwan Tansania Thailand Togo Tokelau Tonga Trinidad und Tobago Tschad Tschechien Tunesien Turkmenistan Turks- und Caicosinseln Tuvalu Türkiye Uganda Ukraine Ungarn United States (US) Minor Outlying Islands Uruguay Usbekistan Vanuatu Vatikanstadt Venezuela Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Staaten von Amerika (USA) Vereinigtes Königreich Vietnam Wallis und Futuna Weihnachtsinsel Westsahara Zentralafrikanische Republik Zypern Ägypten Äquatorialguinea Äthiopien Ålandinseln Österreich
Geschlecht – bitte ankreuzen
Anmeldung VfB Newsletter:
Folgende Familienmitglieder sind schon Mitglied im VfB (wichtig für die Beitragseinstufung):
Die Beitragszahlung erfolgt „ „ ausschließlich durch Bankeinzug/Lastschrift.
Bei halbjährlichem Einzug wird ein Verwaltungszuschlag von 20 % des Beitrages erhoben.
Auszubildende, Schüler, Praktikanten, Studenten, Wehr‐ und Zivildienstleistende, die das 18. Lebensjahr erreicht haben,
erhalten eine Beitragsermäßigung, wenn sie rechtzeitig vor Beginn des neuen Jahres eine Bestätigung ihrer Institution einreichen.
Ausnahmeregelungen bedürfen der Genehmigung des Vorstandes.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
Die Abmeldung muss schriftlich an die obige Vereinsadresse erfolgen.
Bei Austritten im laufenden Jahr erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.
‐ Ich bin damit einverstanden, dass die vorgenannten Kontaktdaten zu Vereinszwecken durch den Verein genutzt werden.
‐ Mir ist bekannt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung der vorbenannten Angaben freiwillig erfolgt und jederzeit durch mich ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.
‐ Die Satzung und die Finanzordnung des Vereines in der derzeit gültigen Fassung erkenne ich an. Aktuelle Fassungen unter www.vfbkuerten.de.
‐ Die Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.
‐ Die Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen habe ich unterschrieben und beigefügt.
Unterschrift des Mitgliedes
Unterschrift der gesetzlichen Vertreter
SEPA‐Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen
Verein für Breitensport e.V., Postfach 1244, 51509 Kürten Gläubiger‐Identifikationsnummer: DE18VFB00000878756
Mandatsreferenz: Die Mandatsreferenz wird bei der Bearbeitung Ihrer Beitrittserklärung anhand Ihrer neuen Mitgliedsnummer vergeben und Ihnen separat mitgeteilt.
Der Beitragseinzug mittels SEPA‐Lastschriftverfahren soll über diese Bankverbindung erfolgen:
Hiermit ermächtige/n ich/wir den Verein für Breitensport Kürten e.V. widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Beiträge bei Fälligkeit zu Lasten des oben angegebenen Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein für Breitensport Kürten e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweise: 1.) Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastbaren Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 2.) Der Beitragseinzug erfolgt für Jahreszahler zum 15.02. und für Halbjahreszahler zum 15.02. und 15.07. eines Jahres. Bei Eintritten im laufenden Jahr erfolgt der erste Einzug des anteiligen Jahresbeitrages entsprechend dem Beitrittsdatum entweder am 15.02., 15.07.
oder 15.10. Bei Eintritten im letzten Quartal des Jahres erfolgt der Einzug des anteiligen Jahresbeitrages zusammen mit dem fälligen Jahresbeitrag am 15.02. des Folgejahres. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Einzuges ist die Erfassung der Beitrittserklärung.Unterschrift des Kontoinhabers
Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen
Ich willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person bei Veranstaltungen
und zur Präsentation von Veranstaltungen auf unseren Vereins‐Onlinemedien angefertigt und in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfen:
Zutreffendes bitte ankreuzen
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verein erfolgen.
Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch den VfB nicht sichergestellt werden, da z. B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Der VfB kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.
Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass trotz meines Widerrufs Fotos und Videos von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen.
Unterschrift des Vereinsmitgliedes/Antragstellers
Bei Minderjährigen bzw. Geschäftsunfähigen:
Bei Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist neben der Einwilligung des Minderjährigen auch die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ich/Wir habe/haben die Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung der Personenbilder und Videoaufzeichnungen zur Kenntnis genommen und bin/sind mit der Veröffentlichung einverstanden.
Datum und Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter/s
Der Widerruf ist zu richten an:
Verein für Breitensport e. V. Postfach 1244 51509 Kürten Email: info@vfbkuerten.de
Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO
Nach Artikel 13 und 14 EU‐DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.
1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter: Verein für Breitensport e.V., Postfach 1244, 51509 Kürten gesetzlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden nach § 26 BGB, Herr Wolfgang Ernst, E‐Mail: info@vfbkuerten.de
2. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden: Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z. B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug).
3. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt: Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein. Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der regelmäßigen Vereinsveranstaltungen und –wettbewerbe veröffentlicht.
4. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten: Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die Hausbank des Vereins weitergeleitet.
5. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer: Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt. Alle Daten der übrigen Kategorien (z. B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden zum Ende des Geschäftsjahres, in dem die Mitgliedschaft beendet wird, gelöscht.
6. Den Vereinsmitgliedern stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu: ‐ das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, ‐ das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, ‐ das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, ‐ das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, ‐ das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO, ‐ das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO, ‐ das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO ‐ das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
7. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen: Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.
Ende der Informationspflicht Stand: Oktober 2018
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