VfB Kürten

Verein für Breitensport Kürten 1975 e.V.

Mitgliedschaft & Beiträge

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Mitgliedschaft beim VfB Kürten interessieren.

Im Folgenden finden Sie alle wesentliche Informationen zur Mitgliedschaft beim VfB Kürten. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zum Themenbereich Mitgliedschaft, Beitritt, Beiträge oder Beendigung der Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich bitte an:

Paul Günter Wilhelm

  1. Vorsitzender

Tel.: 02268/1761

Email: info@vfbkuerten.de

Beitritt und Anmeldung

  •  Der Beitritt erfolgt durch Abgabe einer vollständig ausgefüllten undunterschriebenen Beitrittserklärung an einen Übungsleiter oder durch das Einsenden an die Vereinsadresse. Bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren ist die Beitrittserklärung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
  •  Der Beitritt erfolgt immer zum 01. eines Monats. Bei Eintritten im laufenden Jahr wird der Mitgliedsbeitrag für den Rest des Jahres ab dem in der Beitrittserklärung genannten Monat anteilig berechnet und mit dem nächstfolgenden Beitragseinzug eingezogen.
  • Die Beitrittserklärung wird durch den jeweiligen Übungsleiter verteilt, oder kann hier heruntergeladen und ausgedruckt werden:

Beitrittserklärung

Laden Sie sich einfach die Beitrittserklärung runter und bringen Sie diese ausgedruckt, vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum Kurs mit.

Beitrittserklärung – Download

  • Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages berechtigt zur Teilnahme an mehreren Gruppen des laufenden Sportprogrammes. Ausgenommen davon sind Kurse oder Veranstaltungen, die nicht Bestandteil des laufenden Sportprogrammes sind und entsprechend gesondert als Kurs oder Veranstaltung mit separaten Beiträgen angeboten werden.
  • Mit dem Beitritt erkennt das Mitglied die Satzung und die Finanzordnung des VfB Kürten an. Beide Dokumente können hier eingesehen und heruntergeladen werden.

Beiträge und Beitragszahlung

Die Beiträge für die Mitgliedschaft im VfB Kürten sind in folgende Beitragsgruppen gestaffelt:

  1. Beitragsgruppe: Jahresbeitrag 60,00 EUR
  • Einzelmitgliedschaft Kind
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre
  1. Beitragsgruppe: Jahresbeitrag 72,00 EUR
  • Einzelmitgliedschaft Jugend
  • Jugendliche ab 15 bis einschließlich 17 Jahren
  • Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende bis zu einem Alter von einschließlich 25 Jahren auf Antrag, der bis zum 31.12. des vorhergehenden Kalenderjahres beim Vorstand eingegangen sein muss.
  1. Beitragsgruppe: Jahresbeitrag 96,00 EUR
  • Einzelmitgliedschaft Erwachsene
  • Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht unter Beitragsgruppe2 fallen.
  1. Beitragsgruppe: Jahresbeitrag 168,00 EUR
  • Familienmitgliedschaft
  • Ehepaare ohne Kinder,
  • Ehepaare mit einem oder mehreren Kindern oder Jugendlichen einer Familie,
  • Ein Elternteil mit zwei oder mehreren Kindern oder Jugendlichen einer Familie,
  • mehrere Kinder oder Jugendliche einer Familie, wenn die Summe der Einzelbeiträge den Familienbeitrag übersteigt;

Beitragsgruppen und  Gebühren gemäß Finanzordnung

Bemerkungen zu den Beiträgen:

  • Kinder bis einschließlich 4 Jahre sind beitragsfrei, sofern mindestens ein Elternteil Vereinsmitglied ist.
  • Sind mehrere Mitglieder einer Familie Mitglied im VfB, wird immer der für die gesamte Familie günstigste Beitrag berechnet. So werden, wenn keine Familienmitgliedschaft besteht, 2 Kinder einer Familie als Einzelmitglieder geführt, kommen weitere Kinder oder andere Familienmitglieder hinzu, wird der Beitrag der ganzen Familie auf den Beitrag für die Familienmitgliedschaft umgestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Familien-mitglieder, die als Einzelmitgliedschaft geführt werden möchten, wie z.B. erwachsene Kinder mit eigenem Einkommen oder Konto.

Zusatzbeiträge und Eintrittsgelder:

  • Der Verein erhebt bis auf weiteres keine zusätzlichen Beiträge für die Teilnahme an einzelnen Gruppen des laufenden Sportprogrammes, behält sich aber vor, solche zu erheben, sofern es für die Durchführung einzelner Gruppen notwendig wird.
  • Sofern Eintrittsgelder für die Benutzung von Sportstätten zu entrichten sind, sind diese nicht durch die Mitgliedsbeiträge abgedeckt, sondern müssen durch den Teilnehmer extra gezahlt werden (z.B. Eintritt für Splashbad).

Verwaltungsgebühr:

  • Der Verein erhebt eine Verwaltungsgebühr von 6 EUR pro Person für Personen, die unter die Beitragsgruppen
    1 und 2 fallen, sowie 12 EUR pro Person für Personen, die unter Beitragsgruppe 3 fallen. Bei zeitgleichem Eintritt von Familien und Gruppen, die unter Beitragsgruppe 4 fallen, beträgt die Verwaltungsgebühr 18 EUR für die gesamte Familie bzw. Gruppe. Die Verwaltungsgebühr ist für jeden Beitritt einmalig zu entrichten und wird zusammen mit dem ersten Beitragseinzug per Lastschrift eingezogen.

Zahlungsweise

  • Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt ausschließlich durch jährlichen oder halbjährlichen Bankeinzug.
  • Die Einzugsermächtigung ist zwingender Bestandteil der Beitrittserklärung und muss durch den Kontoinhaber auf der Beitrittserklärung erteilt werden.
  • Bei halbjährlicher Zahlung wird ein Zuschlag von 20% auf den Jahresbeitrag erhoben.

Kündigung der Mitgliedschaft

  • Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Ende eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich.
  • Die Kündigung muss schriftlich an den Vorstand erfolgen, Kündigungen per Email werden nicht akzeptiert.
  • Bei Austritten im laufenden Jahr erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.
  • Kündigungsbestätigungen werden nur ausgestellt, wenn diese im Kündigungsschreiben angefordert wurden.

Bitte die Kündigung an folgende Adresse schicken:

VfB Kürten e.V.

Postfach 1244

51509 Kürten